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   VGH Bayern, 19.02.1999 - 14 B 98.296   

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VGH Bayern, 19.02.1999 - 14 B 98.296 (https://dejure.org/1999,44039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.1999 - 14 B 98.296 (https://dejure.org/1999,44039)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 1999 - 14 B 98.296 (https://dejure.org/1999,44039)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Da das Bauordnungsrecht keine Aussage über den maßgeblichen Zeitpunkt trifft, ist eine - ursprünglich rechtmäßige - Nutzungsuntersagung auf eine Anfechtungsklage hin aufzuheben, wenn die untersagte Nutzung nach einer dem Betroffenen günstigen Änderung der Verhältnisse materiell baurechtmäßig geworden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.01.1989 - 4 B 132.88 -, Juris, RdNr. 6; OVG NW, Urt. v. 19.12.1995, a.a.O.; BayVGH, Urt. v. 19.02.1999 - 14 B 98.296 -, Juris, RdNr. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2013 - 5 K 3188/12

    Nutzungsuntersagung; Störer; Gesellschaft; GmbH; Geschäftsführer; Störerauswahl;

    Dabei kann letztlich offenbleiben, welcher Zeitpunkt für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der hier streitgegenständlichen Nutzungsuntersagung maßgeblich ist, vgl. hierzu z. B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1989 - 4 B 132.88 -, OVG NRW, Urteil vom 19. Dezember 1995 - 11 A 2734/93 - BayVGH, Urteil vom 19. Februar 1999 - 14 B 98.296 -, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris (RdNr. 22), wonach für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebend auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen sei, soweit es um die tatbestandlichen Voraussetzungen der Eingriffsnorm gehe, während für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen sei.
  • VG Augsburg, 18.02.2008 - Au 5 K 06.163

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Betriebsleiterwohnung;

    Für die Prüfung des geltend gemachten Anspruchs auf Aufhebung der Nutzungsuntersagung ist abweichend von der Regel, dass im Anfechtungsprozess grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist, ausnahmsweise auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (BVerwG vom 22.01.1998 DVBl. 1999, 43; vom 23.01.1989 Az. 4 B 132.88; BayVGH vom 19.02.1999 Az. 14 B 98.296; Decker in Simon/Busse, BayBO 1998, RdNrn. 288, 441 zu Art. 82 a.F.).
  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten

    Denn selbst wenn im Hinblick auf den Regelungsgehalt der Nutzungsuntersagung und ihren Charakter als Dauerverwaltungsakt seit Erlass des Bescheids eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage zu berücksichtigen sein sollten (vgl. Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 48 und 53 zu § 113 VwGO m.w.N.; BVerwG vom 23.1.1989 Az. 4 B 132/88, juris; vom 22.1.1998, juris RdNr. 18 = BVerwGE 106, 141; vom 14.4.2005 NVwZ 2005, 1198; BayVGH vom 19.2.1999 Az. 14 B 98.296, juris RdNr. 14), ist die Nutzungsuntersagung rechtlich nicht zu beanstanden.
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